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Ausgabe 02/2020
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
es freut mich sehr, Ihnen heute die 2. Ausgabe dieses Jahres und damit die insgesamt fünfte Ausgabe unseres »Blaulicht-Newsletters« präsentieren zu dürfen. Die weiterhin steigenden Newsletteranmeldungen zeigen uns Ihr großes Interesse an diesem Weg der Informationsweitergabe.

Auch in der heutigen Ausgabe erwarten Sie wieder zahlreiche Beiträge quer durch alle Themenbereiche des Bevölkerungsschutzes. Erfahren Sie u. a. mehr über die pandemiebedingten Folgen für die sächsischen Feuerwehren, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten durch die Erweiterung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, die Übergabe neuer Katastrophenschutzfahrzeuge, den bundesweiten Warntag sowie den Europäischen Notruftag.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und bleiben Sie gesund!

Ihr
 
 
Andreas Hirth

Komm. Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz im Sächsischen Staatsministerium des Innern
Referatsleiter Grundsatz, Technik, Förderung
Referatsleiter Brandschutz, Feuerwehrwesen
 
 
Lesen Sie in dieser Ausgabe
 
» Neue Abteilung 4 »Bevölkerungsschutz« im SMI eingerichtet
» Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr erneuert
» Änderung Förderrichtlinie für die Mitwirkung im Katastrophenschutz in Kraft getreten
» Änderung des THW-Gesetzes in Kraft getreten
» Erlass mit Hinweisen zu Brandverhütungsschauen in Wäldern veröffentlicht
» Eigene Grundausbildung bei sächsischen Werkfeuerwehren möglich
» Ausbildungskapazitäten an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule erhöht
» Neue Katastrophenschutzfahrzeuge übergeben
» Übergabe eines neuen Katastrophenschutzfahrzeuges Bund
» Afrikanische Schweinepest rückt erneut näher – Sachsen verstärkt seine Präventiv-Maßnahmen
» Coronavirus SARS-CoV-2 und die Folgen für die sächsischen Feuerwehren
» DGUV-Information Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr
» Wiederaufnahme des Lehrbetriebes an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
» Bundesweiter Warntag – #Warntag2020
» Warn-App NINA um Corona-Bereich erweitert
» Helferempfang verschoben
» Bundesweite Notruf-App als inklusives Angebot und alternativer Zugang zu Notrufnummern 110 und 112 kommt
» Rückblick Europäischer Notruftag
» Bestehende Vorgaben für Boots-Ausbildungen bzw. Übungen von Blaulichtorganisationen an nichtschiffbaren Gewässern
» Messe Florian findet 2020 in Dresden statt
 
 
 
 
Neue Abteilung 4 »Bevölkerungsschutz« im SMI eingerichtet
 
Mit Wirkung vom 15. März 2020 wurde die neue Abteilung 4 »Bevölkerungsschutz« im SMI gebildet. Die bisherigen Referate 38a und 38b der Referatsgruppe 38 »Bevölkerungsschutz« wurden in geänderter Struktur der neuen Abteilung 4 zugeordnet. Diese setzt sich aus folgenden fünf Referaten zusammen:

- Referat 41 »Grundsatz, Technik, Förderung«
- Referat 42 »Brandschutz, Feuerwehrwesen«
- Referat 43 »Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung«
- Referat 44 »Krisenmanagement, Bund-Länder-Zusammenarbeit«
- Referat 45 »Rettungsdienst, Psychosoziale Notfallversorgung«

Die kommissarische Leitung der Abteilung »Bevölkerungsschutz« obliegt Herrn Andreas Hirth.

Einhergehend mit der Umstrukturierung gelten ab sofort neue E-Mail-Funktionspostfächer:

- Abteilung 4: Abteilung-Bevoelkerungsschutz@smi.sachsen.de
- Referat 41: Grundsatz-Technik-Foerderung@smi.sachsen.de
- Referat 42: BrandschutzFeuerwehrwesen@smi.sachsen.de
- Referat 43: Katastrophenschutz@smi.sachsen.de
- Referat 44: Krisenmanagement@smi.sachsen.de
- Referat 45: Rettungsdienst-PSNV@smi.sachsen.de

Durch die Neugliederung werden die Strukturen im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz weiter gestärkt und der wachsenden Bedeutung dieses Aufgabenfeldes Rechnung getragen.
 
 
 
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr erneuert
 
Die neue Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsordnung (SächsFwAPO) ist am 30. Mai 2020 in Kraft getreten. Sie löst die Verordnung aus dem Jahr 2011 ab.

Es wurden die sich aus dem Sächsischen Beamtengesetz und der Sächsischen Laufbahnverordnung ergebenden laufbahnrechtlichen Änderungen übernommen. Zusätzlich erfolgten Anpassungen im Einstellungs-, Ausbildungs- und Prüfungsverfahren.

Die erforderliche Anpassung der Verordnung wurde jedoch auch genutzt, um den Vorbereitungsdienst in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 neu zu gestalten. Die Laufbahnbefähigung kann nun erlangt werden, ohne dass der Gruppenführerlehrgang (BIII) absolviert wurde. Dies ist das Ergebnis von Abstimmungen mit den kommunalen Aufgabenträgern und insbesondere auch mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren. Den Bedürfnissen der Einstellungsbehörden kann damit flexibel Rechnung getragen werden. Die Laufbahnprüfung findet nun nach 21 Monaten statt. Nach deren Bestehen muss zum Erwerb der Laufbahnbefähigung in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 wahlweise ein dreimonatiges Abschlusspraktikum oder der dreimonatige Gruppenführerlehrgang absolviert werden. Vom Bestehen des Gruppenführerlehrganges ist dabei lediglich der künftige Einsatz in dieser Funktion abhängig, nicht jedoch die Erlangung der Laufbahnbefähigung.
 
 
  » Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung  
 
 
 
 
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Änderung Förderrichtlinie für die Mitwirkung im Katastrophenschutz in Kraft getreten
 
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Landkreise, Kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände künftig bei der Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten der privaten Hilfsorganisationen. Hierfür stehen im laufenden Doppelhaushalt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Änderung der Richtlinie des Innenministeriums über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz ist am 5. Juni 2020 in Kraft getreten.

»Damit investieren wir weiter kräftig in die Ausstattung des Katastrophenschutzes. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Ziels des Koalitionsvertrages, mit dem die Unterbringungssituation der Helferinnen und Helfer, deren Einheiten in Liegenschaften der Landkreise, Kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände untergebracht sind, verbessert wird«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Dies ist gleichzeitig Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements im Katastrophenschutz«, so Wöller.
 
  Mit der novellierten Richtlinie wird den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Rettungszweckverbänden ein Festbetrag in Höhe von 1.273 Euro pro Quadratmeter anerkannter Nutzfläche für die Errichtung, Rekonstruktion sowie für Aus- und Umbaumaßnahmen gewährt. Die Höhe des Festbetrags entspricht den Regelungen der Richtlinie Feuerwehrförderung.  
 
Für die kommenden Jahre wird eine Verstetigung der finanziellen Förderung angestrebt. Die Frage, ob und in welcher Höhe künftig Investitionen der Hilfsorganisationen in eigene Gebäude direkt gefördert werden können, bleibt weiteren Prüfungen vorbehalten.
 
 
 
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Änderung des THW-Gesetzes in Kraft getreten
 
Mit Wirkung vom 1. Mai 2020 ist das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) geändert worden. Neben Aktualisierungen hinsichtlich der Rechtsklarheit und rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt des THW, betreffen diese Änderungen auch Regelungen zur Modernisierung des THW, insbesondere hinsichtlich der Flexibilität von Einsatzeinheiten und der Verwendung der THW-Kräfte in modernen THW-Fachbereichen.

Eine weitere ganz wesentliche Änderung betrifft die Kostenregelung. So soll das THW bei Amtshilfeanforderungen durch Gefahrenabwehrbehörden zukünftig auf die Erstattung seiner Auslagen verzichten, soweit dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Auslagen auch keinem Verursacher, Kostenschuldner, Versicherung o. ä. in Rechnung gestellt werden können. In diesen Fällen ist bisher die anfordernde Gefahrenabwehrbehörde zur Erstattung der Auslagen verpflichtet gewesen.

Mit dem Verzicht auf die Auslagenerstattung bieten sich nunmehr insbesondere für die Gefahrenabwehrbehörden der Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden sowie der Polizei interessante Perspektiven; nicht nur bei der Bewältigung von Katastrophen und/oder großen Schadenslagen, sondern auch im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr. Es wird erwartet, dass diese neue Regelung zu einer deutlichen Erhöhung der Einsatzzahlen des THW führen wird und die dort vorhandene teure Spezialtechnik zukünftig häufiger zum Einsatz kommt.
 
  Der Freistaat Sachsen hat maßgeblichen Anteil an der Änderung des THW-Gesetzes. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat Sachsen darauf hingewirkt, dass der Verzicht auf Auslagenerstattung geregelt wurde.  
 
 
 
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Erlass mit Hinweisen zu Brandverhütungsschauen in Wäldern veröffentlicht
 
Die sächsischen Gemeinden sind gemäß § 22 Abs. 1 SächsBRKG dazu verpflichtet, im Rahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes Brandverhütungsschauen in Wäldern durchzuführen. Mit der am 30. April 2020 erfolgten Veröffentlichung eines Erlasses zu Brandverhütungsschauen in diesen Bereichen unterstützt das SMI die ausführenden Gemeinden mit Hinweisen zur Durchführung der Begehung.

Im Erlass wird ausgeführt, dass der Fokus vor allem auf der Nutzbarkeit der Waldwege durch Feuerwehrfahrzeuge, ausreichender Löschwasserentnahmestellen, aktuellem Kartenmaterial und einer Intensivierung der Kommunikation zwischen den Waldbesitzern, der Forstaufsicht und den Feuerwehren liegen soll. Gleichzeitig sollen die Waldbesitzer im Rahmen der Begehung brandschutztechnisch beraten werden, um vor künftigen Waldbränden besser gerüstet zu sein.
 
 
  » Brandverhütungsschauen in Wäldern [PDF]  
 
 
 
 
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Eigene Grundausbildung bei sächsischen Werkfeuerwehren möglich
 
Am 26. Mai 2020 wurden zwei Vereinbarungen zur Stärkung der Aus- und Fortbildung der sächsischen Werkfeuerwehren unterzeichnet. Die durch das Sächsische Staatsministerium des Innern mit der VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH (VSU) sowie der Securitas Fire Control + Service GmbH und Co. KG (Securitas) geschlossenen Kontrakte ermöglichen es beiden Gesellschaften, künftig die Brandmeister-Grundausbildungslehrgänge am Standort der jeweiligen Werkfeuerwehr durchzuführen.
 
Fotocollage der Vertragsunterzeichnung
 
Die Vereinbarungen sehen vor, dass der Lehrgang bis zu zweimal jährlich mit jeweils bis zu 24 Teilnehmern angeboten werden kann. Der Lehrgangsinhalt richtet sich dabei nach den Vorgaben der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS), um die hohe Qualität einer kompetenzorientierten Ausbildung sicherzustellen. Die LFS stellt zudem die Fragen für die schriftlichen Prüfungsklausuren und ist an der Abnahme der Prüfungen beteiligt.
 
Foto des Gespräches: Fünf Personen sitzen an einem Tisch
Copyright: SMI / Starruß
 
 
 
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Ausbildungskapazitäten an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule erhöht
 
Die Ausbildungskapazitäten für die Feuerwehren sollen durch die Erweiterung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFS) künftig deutlich erhöht werden.
 
 
  » Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen  
 
 
Collage: links Feuerwehrfahrzeuge, rechts: Markus Morgenstern und Thomas Rechentin halten einen symbolischen Schlüssel.
 
In einem ersten Schritt konnte am 5. März 2020 zur kurzfristigen Erhöhung der Ausbildungskapazität ein Interim in modularer Bauweise mit drei Lehrsälen und den entsprechenden Umkleide- und Sanitäreinrichtungen auf dem Gelände der LFS feierlich zur Nutzung übergeben werden. Im Interim wurden außerdem bereits 50 der insgesamt 100 vorgesehenen zusätzlichen Unterbringungsplätze eingerichtet. Langfristig soll eine Erweiterung der Kapazität des Internates von derzeit 166 auf 266 Plätze vorgenommen werden. Damit wird es möglich werden, die Lehrgangskapazität auf jährlich 8.000 Lehrgangsplätze zu verdoppeln. Hierfür wurden durch die Staatsregierung bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2019/2020 15 neue Stellen für Ausbildungspersonal und fünf Stellen für Verwaltungskräfte an der LFS geschaffen.
 
Gebäude mit zwei Etagen.
Copyright: SMI / Starruß
  Weiterhin befindet sich die Errichtung einer Mehrzweckhalle für die witterungsunab-hängige Ausbildung inklusive einer Zweifeld-Sporthalle in planerischer Vorbereitung. Zudem sollen zusätzliche Unterrichtsräume, ein Atem- und Körperschutzzentrum, die Erweiterung von Garagen, der Werkstatt, der Mensa, der Büroflächen für zusätzliches Personal sowie weitere Ausbildungsfreiflächen entstehen.
 
 
 
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Neue Katastrophenschutzfahrzeuge übergeben
 
Im März dieses Jahres wurden 23 vom Freistaat Sachsen beschaffte Einsatzfahrzeuge für den Katastrophenschutz von den verschiedenen Einheiten der Landkreise und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFS) in Empfang genommen. Dabei handelt es sich um zehn Tanklöschfahrzeuge sowie neun Rüstwagen und vier Gerätewagen Versorgung. Die neue Flotte hat einen Gesamtwert von rund 7,6 Millionen Euro und ersetzt alte Technik.
 
Zwei Fahrzeuge: Tanklöschfahrzeug 4000 und Gerätewagen Versorgung
Copyright: Landesfeuerwehrschule Sachsen
 
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Mit der Anschaffung der hochmodernen Ausrüstung unterstützen wir die ehrenamtliche Arbeit der vielen sächsischen Helfer im Katastrophenschutz. Dieses solide Fundament ist eine Investition in die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.«

Folgende Fahrzeuge wurden an die Freiwilligen Feuerwehren, privaten Hilfsorganisationen und die LFS übergeben:

Tanklöschfahrzeuge (TLF 4000): Spezielles Löschfahrzeug mit Allradantrieb für die Bekämpfung von Waldbränden, 4.500 Liter Fassungsvermögen für Löschwasser, weitere Zusatzausstattung mit Schläuchen und Strahlrohren (jeweils ein Fahrzeug für die Feuerwehreinheit in Schwarzkollm, Weißkollm, Neustadt/Spree, Tätschwitz, Wittichenau, Rietschen, Schleife, Skerbersdorf, Mulkwitz und LFS)

Rüstwagen (RW): Einsatz bei schweren Pkw- oder Lkw-Unfällen, ausgestattet unter anderem mit hydraulischen Rettungsgeräten und Rettungsplattformen, umfangreiche Beleuchtungselemente zur Ausleuchtung von Unfallstellen, leistungsstarkes Not-stromaggregat zur Versorgung von Gebäuden als Netzersatzanlage (jeweils ein Fahrzeug für Feuerwehreinheit in Bad Muskau, Pegau, Kreischa, Kamenz, Plauen, Wilkau-Haßlau, Gröditz, Schkeuditz und LFS)

Gerätewagen Versorgung (GW-V): Ausstattung für die Betreuung und Versorgung Verletzter und Erkrankter sowie der Einsatzkräfte, 40 Quadratmeter Luftkammerzelt mit Heizung, Sitzgarnituren, Koch- und Küchenausstattung, Stromversorgung, Feldkochherd (jeweils ein Fahrzeug für DRK Leipziger Land, DRK Meißen, DRK Delitzsch, DRK Glauchau).

Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Übergabe der Fahrzeuge mit einem reduzierten Personenkreis an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt statt. Im August 2020 ist eine weitere Übergabe von 19 Mannschaftstransportwagen und sieben Feldkochherden geplant.
 
 
 
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Übergabe eines neuen Katastrophenschutzfahrzeuges Bund
 
Am 1. Juli 2020 hat der sächsische Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller ein vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zugewiesenes Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS) in Zittau an die Ortsfeuerwehr Hirschfelde übergeben. Begleitet wurde Prof. Dr. Roland Wöller vom Präsidenten des BBK, Herrn Christoph Unger, der es sich nicht nehmen ließ, bei der Übergabe des ersten dem Freistaat Sachsen zugewiesenen LF-KatS persönlich anwesend zu sein.

Das LF-KatS ersetzt ein bundeseigenes Löschgruppenfahrzeug 16 mit Tragkraftspritze (LF 16 TS), welches wegen altersbedingter technischer Mängel bereits im Jahr 2017 ausgesondert werden musste.
 
Gruppenfoto der symbolischen Schlüsselübergabe   In Sachsen bilden die bundeseigenen LF die Kernkomponente in den Katastrophenschutz Löschzügen Wasserversorgung (KatS-LZW), von denen in jedem der zehn sächsischen Landkreise jeweils zwei stationiert sind. Perspektivisch sollen sachsenweit schrittweise alle bundeseigenen LF 16 TS durch die modernen LF-KatS ersetzt werden. So hat das BBK bereits die Übergabe von weiteren vier LF-KatS an den Freistaat Sachsen in diesem Jahr angekündigt.
 
Die neuen LF-KatS verfügen über einen permanenten Allradantrieb, eine Wattiefe von 60 Zentimetern und ein automatisiertes Schaltgetriebe. Ausgestattet sind die Fahrzeuge mit einer eingebauten Fahrzeugpumpe mit einer Förderleistung von 2.000 Liter/min, einem Löschmittelbehälter mit 1.000 Liter Inhalt sowie der Normbeladung eines LF 20 KatS. Sie können somit beispielsweise auch eine Löschwasserförderung über eine Wegstrecke von 600 m sicherstellen. Hierfür sind sie unter anderem mit einer Tragkraftspritze mit einer Förderleistung von über 1.500 Liter/min ausgestattet. Die 600 Meter B-Schläuche können teilweise während der Fahrt verlegt werden. Weiterhin sind die Fahrzeuge mit einem Lichtmast und einer Umfeldbeleuchtung, einem Stromerzeuger sowie Atemschutzgeräten ausgestattet. Die Fahrzeuge verfügen sowohl über ein analoges als auch ein digitales Fahrzeugfunkgerät und digitale Handsprechfunkgeräte.
 
Collage: links: das neue Fahrzeug, rechts: mehrere Personen sitzen auf Bänken, im Hintergrund zwei Fahrzeuge
Copyright: SMI / Meinel
 
 
 
 
 
Afrikanische Schweinepest rückt erneut näher – Sachsen verstärkt seine Präventiv-Maßnahmen
 
Die Tierseuche Afrikanische Schweinpest (ASP) rückt näher an Sachsen heran und kann auch den Einsatz von Feuerwehren erforderlich werden lassen.

Die ASP ist eine Erkrankung, die seit Jahren die sächsischen Schweinebestände bedroht und, aus Osteuropa kommend, immer weiter nach Westen vorrückt. Das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) schätzt das Risiko eines Ersteintrages der ASP in ganz Sachsen als unverändert hoch ein.

Eine auch mit Kräften des THW errichtete Wildschweinbarriere im Landkreis Görlitz soll dazu beitragen, dass das Vordringen ASP-infizierter Wildschweine weiter ins Landesinnere behindert wird.

Bereits Ende 2019 wurden unter Federführung des SMS verschiedene Situationen zur Tierseuchenbekämpfung praktisch geübt, insbesondere die Suche toter Wildschweine, die sogenannte Fallwildsuche. Auch der Aufbau einer Personen- und Fahrzeug-Desinfektionsschleuse an einem Hausschweinestall durch ein hierfür speziell vertraglich gebundenes Unternehmen wurde getestet.

Mehrere Vertreter von Feuerwehr und THW waren bei den Übungen anwesend und an diesen beteiligt. Auch wenn die Kreisveterinärbehörden für die Bewältigung derartiger Lagen vorbereitet sind, ist nicht auszuschließen, dass diese bei Ausbruchsfällen durch Einheiten der Feuerwehr und unter Einsatz von Katastrophenschutztechnik unterstützt werden müssen. Auch hier wird die Einsatzstellenhygiene und die Verhinderung von Kontaminationsverschleppung entscheidend für den Einsatzerfolg sein.
 
 
  » Informationen zur Afrikanischen Schweinepest  
 
 
 
 
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Coronavirus SARS-CoV-2 und die Folgen für die sächsischen Feuerwehren
 
Mindestens seit Anfang März waren die sächsischen Feuerwehren darauf ausgerichtet, trotz der ausgerufenen Pandemielage auf Grund COVID-19 die Einsatzbereitschaft abzusichern.

Unterstützung erhielten diese durch Hinweise und Empfehlungen der Aufsichtsbehörden, der Unfallkasse Sachsen und nicht zuletzt durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. (LFV). Zuletzt wurde mit Schreiben vom 25. Mai 2020 gemeinsam vom Sächsischen Staatsministeriums des Innern, der Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandmeister und dem LFV Empfehlungen zur schrittweisen Rückkehr zum Regelbetrieb in den Feuerwehren bekannt gemacht.

Die bisherigen Empfehlungen und Hinweise sollen auch dazu dienen, die Einsatzbereitschaft während einer möglichen 2. Welle oder in ähnlichen Situationen zu gewährleisten.
 
 
  » Informationen der Unfallkasse Sachsen  
 
 
 
  » Informationen des Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V.  
 
 
 
 
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DGUV-Information Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr
 
Die Pandemielage trägt auch generell zu einer weiteren Sensibilisierung für Hygiene und die Vermeidung von Kontaminationen bei der Einsatzbewältigung bei.

Diesen Entwicklungsprozess in den Einheiten vor Ort unterstützt die im Mai erschienene DGUV-Information 205-035 »Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr«, die als gedruckte Version voraussichtlich ab Mitte Juli 2020 bestellbar ist. Das Dokument wird durch den Kurzfilm »Einsatzstellenhygiene bei der Feuerwehr – Erreiche das nächste Level« ergänzt.
 
 
  » DGUV-Information 205-035 »Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr«  
 
 
 
  » Kurzfilm »Einsatzstellenhygiene bei der Feuerwehr – Erreiche das nächste Level«  
 
 
Die Empfehlungen der DGUV-Information stellen eine gute Basis für örtliche Dienstanweisungen und Investitionsentscheidungen dar.
 
 
 
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Wiederaufnahme des Lehrbetriebes an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
 
Die COVID-19-Pandemie erfordert auch an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) besondere hygienische und organisatorische Maßnahmen. Der Lehrbetrieb an der LFS wird daher wöchentlich und sukzessive an diese Erfordernisse angepasst. Hierdurch stehen bislang nur eingeschränkt Unterbringungsmöglichkeiten, Unterrichtsräume, Ausbildungsressourcen und Mensakapazitäten zur Verfügung. Durch die wöchentliche Anpassung und regelmäßige Abstimmung mit der Betriebsärztin kann es dennoch auch weiterhin zu Lehrgangsabsagen kommen.

Nachdem Anfang Mai zunächst der Lehrbetrieb für die Berufsausbildungslehrgänge mit 96 Teilnehmern wieder aufgenommen wurde, folgte Ende Mai die Wiederaufnahme eines begrenzten Lehrbetriebes für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren.

Nach der Sommerschließzeit der LFS ist vorgesehen, die Ausbildungskapazität ab der 33. Kalenderwoche auf 164 Lehrgangsteilnehmer zu erhöhen.
 
 
 
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Bundesweiter Warntag – #Warntag2020
 
Der bundesweite Warntag am 10. September 2020 wird trotz der Corona-Pandemie wie geplant – jedoch in einer »abgespeckten« Variante, d. h. ohne öffentliche Veranstaltungen mit Publikumsverkehr – stattfinden.

Für die Durchführung hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Auslösekonzept erarbeitet. Dieses sieht vor, dass seitens des Bundes alle an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel um 11:00 Uhr ausgelöst werden. Gleichzeitig sollen durch die Kommunen die Warnmittel, die nicht an MoWaS angeschlossen sind (z. B. Sirenen oder Lautsprecherdurchsagen mit Fahrzeugen), ausgelöst werden. Eine Entwarnung soll 11:20 Uhr erfolgen. Das BBK unterstützt die Länder und Kommunen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
 
 
  » #Warntag2020 kommt! – Pressemitteilung des BBK vom 2. Juni 2020  
 
 
 
  » Website zum Bundesweiten Warntag  
 
 
 
 
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  Warn-App NINA um Corona-Bereich erweitert
 
Die Corona-Krise stellt uns alle vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist eine schnelle und gezielte Bereitstellung von Informationen zum Coronavirus und den eingeleiteten Maßnahmen. Die Warn-App NINA wurde daher um einen Informationsbereich »Corona« erweitert. Ziel ist, das breite Informationsangebot der verschiedenen Stellen zu bündeln und damit den Zugang zu gesicherten Informationen zu erleichtern. Neben den Warnmeldungen und den Notfalltipps wurde mit dem Corona-Bereich eine zusätzliche Säule der App geschaffen. Mit dem aktuellen Update auf die Version 3.2 sind neben Themen wie bspw. »Aktuelle Informationen«, »Corona-Grundwissen« oder »Maßnahmen der Politik« auch die Fallzahlen pro Landkreis abrufbar. Die vergangenen Updates unterstreichen die Leistungsfähigkeit der bundesweit genutzten Warn-App NINA.
 
 
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Helferempfang verschoben
 
Zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Katastrophenschutz und Rettungsdienst richtet das SMI alle zwei Jahre den Helferempfang aus. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die für den 5. Juli 2020 auf Schloss Wackerbarth geplante Veranstaltung leider auf den 4. Juli 2021 verschoben werden.
 
 
 
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Bundesweite Notruf-App als inklusives Angebot und alternativer Zugang zu Notrufnummern 110 und 112 kommt
 
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren hatte im Frühjahr 2019 den Weg für eine bundesweit einheitlich verfügbare Notruf-App freigemacht und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Zielgruppe der Notruf-App sind vor allem Menschen mit Behinderungen. Diese werden einen dem Sprachnotruf gleichwertigen Zugang zu den Notdiensten erhalten. Der Zugang zu Notdiensten für Menschen mit Behinderungen ist für die Regierung ein ausgesprochen wichtiges Anliegen. Die App wird aber nicht nur Menschen mit Behinderungen kostenfrei zur Verfügung stehen, sondern der gesamten Bevölkerung.

Derzeit wird unter Federführung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ein dazu notwendiges System beschafft. Um eine wirtschaftliche und zeitnahe Realisierung des Notruf-App-Systems zu gewährleisten, wird aktuell ein Vergabeverfahren durchgeführt. Der Zeitplan sieht die Funktionsfähigkeit des Notruf-App-Systems und die Veröffentlichung der Notruf-App noch im Jahr 2020 vor.
 
 
 
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Rückblick Europäischer Notruftag
 
Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die EU-Kommission haben im Jahr 2009 gemeinsam den 11. Februar zum jährlichen Europäischen Tag des Notrufs 112 erklärt. Damit soll die europaweite Gültigkeit des Notrufs 112 sichtbarer und die Vorteile der europaweit einheitlichen Notrufnummer bekannter gemacht werden.
 
Eine Sirene, daneben der Text »Europäischer Tag des Notrufs: 11. Februar – 11.2. – Telefon 112«
Copyright: SMI / Marco Kubitz
  Aus Anlass des europaweiten Notruftags am 11. Februar 2020, haben rund 50 Berufsfeuerwehren aus ganz Deutschland die Bevölkerung zum zweiten Mal live über den Kurznachrichtendienst Twitter an ihrem Alltag mit Einsätzen, Ausbildung und Informationen zum Thema Notruf beteiligt – aus dem Freistaat Sachsen waren das in diesem Jahr die Berufsfeuerwehren Chemnitz, Leipzig und Bautzen.
 
 
  » Facebook-Beitrag des SMISachsen  
 
 
 
  » Twitter-Beitrag des SMISachsen  
 
 
 
  » Beitrag von Sachsen Fernsehen zum Europäischen Notruftag  
 
 
 
 
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Bestehende Vorgaben für Boots-Ausbildungen bzw. Übungen von Blaulichtorganisationen an nichtschiffbaren Gewässern
 
Boots-Ausbildungen bzw. Übungen von Blaulichtorganisationen an nichtschiffbaren Gewässern (z. B. Trinkwassertalsperren) sind generell nicht zulässig! Die Benutzung von schiffbaren Gewässern mit Booten richtet sich nach Anlage 2 zu § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Sächsischen Wassergesetzes – SächsWG.
 
 
  » Sächsisches Wassergesetz | Anlage 2  
 
 
Falls nach dieser Liste eine Benutzung von Gewässern mit (verbrennungs-)motorangetriebenen Booten nicht zulässig ist, kann gemäß § 17 Abs. 2 SächsWG im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen werden. Zuständig hierfür ist die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Gewässerbenutzungen dann keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen, wenn sie der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dienen, sofern der drohende Schaden schwerer wiegt als die mit der Benutzung verbundenen nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften (§ 8 Wasserhaushaltsgesetz).
 
 
  » Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) | § 8 Erlaubnis, Bewilligung  
 
 
Zu den Booten der Blaulichtorganisationen zählen auch die nach DIN 14961 genormten Boote der Feuerwehr. Die DIN 14961 beschreibt Vorgaben für Rettungsboote (für stehende Gewässer zulässige RTB 1 [Motorisierung möglich], für stehende und fließende Gewässer zulässige RTB 2 [mit Motor]) und für motorangetriebene Mehrzweckboote. Ob und – wenn ja – welche Bootstechnik in der Feuerwehr erforderlich ist, leitet sich aus der im Rahmen des gemeindlichen Brandschutzbedarfsplanes vorzunehmenden Risikoanalyse und Schutzzieldefinition ab.
 
 
 
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  Messe Florian findet 2020 in Dresden statt
 
Vom 8. bis zum 10. Oktober 2020 findet in Dresden die 19. Auflage der Fachmesse für Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz – FLORIAN - statt.

Sobald die neuen Rahmenbedingungen und Auflagen für Messen im Freistaat Sachsen formuliert wurden, werden Ausstelleranmeldungen möglich sein.
 
 
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  Ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz – in Sachsen engagieren sich über 50.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Zeigen auch Sie Einsatz für unsere Heimat!  
 
 
 
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