Zusatzfragen für Teilnehmer unter 18 Jahre
Kinder- und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genießen einen besonderen Schutz,
welcher nach dem Jugendschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. (JÖSchG)
Deshalb ist es wichtig, einige Daten schriftlich festzuhalten. Bitte füllt die folgenden Punkte sorgfältig aus!
Die angegebenen Informationen werden vertraulich behandelt.